Abrechnung
Gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen erstatten üblicherweise leider keine Kosten für Heilpraktiker.
Deshalb besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Falls Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Privatversicherte, Beihilfe
Privatpatienten, Beihilfe und Versicherte einer privaten Zusatzversicherung werden nach GebüH
(Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker 1985) abgerechnet.
Sie erhalten eine Rechnung zur Überweisung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Ob alle Kosten erstattet werden, hängt von der jeweiligen Versicherung und dem individuellen Tarif ab!
Auch für Privatpatienten ist es sinnvoll, sich vorher bei Ihrer Krankenkasse über die Leistungen bezüglich Heilpraktiker zu informieren.
Die Abrechnung erfolgt per Rechnung zum Überweisen. Hierfür erhalten Sie selbstverständlich eine Rechnung.
Barzahlung ist leider nicht möglich.
Gebühren
Erte Termin:
Erstanamnese, Diagnose und Behandlung
ab 170,- EUR
Folgetermine
idR. 110,- bis 130,- EUR
Verordnung Kräuterrezeptur
zwischen 15,- und 30,- EUR
Therapieplanerstellung:
ab 60,- EUR
Telefonische Beratung (je nach Dauer des Gesprächs)
mind. 10,- EUR
Schröpfbehandung:
(Schröpfmassage, unblutiges Schröpfen)
30 min. 50,- EUR
Ausfallhonorar
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine mindestens 24 h vorher abgesagt werden müssen, da der Termin sonst für andere Patienten nicht mehr belegt werden kann. Anderenfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € erhoben. Bei Nichterscheinen ohne Absage, wird der komplette Stundensatz fällig.
Hierfür bitte ich Sie um Verständnis.