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Abrechnung

Gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Krankenkassen erstatten üblicherweise leider keine Kosten für Heilpraktiker.

 Deshalb besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen.

 Falls Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Privatversicherte, Beihilfe

Privatpatienten, Beihilfe und Versicherte einer privaten Zusatzversicherung werden nach GebüH 

(Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker 1985) abgerechnet. 

Sie erhalten eine Rechnung zur Überweisung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Ob alle Kosten erstattet werden, hängt von der jeweiligen Versicherung und dem individuellen Tarif ab!

Auch für Privatpatienten ist es sinnvoll, sich vorher bei Ihrer Krankenkasse über die Leistungen bezüglich Heilpraktiker zu informieren.

Die Abrechnung erfolgt per Kartenzahlung nach einem festen Stundensatz direkt nach der Behandlung oder per Rechnung zum Überweisen. Hierfür erhalten Sie selbstverständlich eine Quittung/ Rechnung.

Barzahlung ist leider nicht möglich.

Gebühren

Erstanamnese, Diagnose und  Behandlung    

130,- bis 160,-  EUR

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Folgetermine

90,- EUR

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Verordnung Kräuterrezeptur

10,- bis 25,- EUR

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Telefonische Beratung (je nach Dauer des Gesprächs)

mind. 10,- EUR​

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Ausfallhonorar

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine mindestens 24 h vorher abgesagt werden müssen, da der Termin sonst für andere Patienten nicht mehr belegt werden kann. Anderenfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € erhoben. Bei Nichterscheinen ohne Absage, wird der komplette Stundensatz fällig.

Hierfür bitte ich Sie um Verständnis.

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